Die alten Pfarrmatriken (Personenstandsbücher wie Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher) sind fast flächendeckend im Internet zugänglich.
Unter http://matricula-online.eu finden Sie auch die alten Bücher der Pfarre Oberndorf.
Es gelten aber folgende Einsichtsbeschränkungen:
Aus Datenschutzgründen dürfen
Taufbücher erst nach 100 Jahren,
Trauungsbücher nach 75 Jahren und
Sterbebücher nach 30 Jahre eingesehen werden.
Damit sind die "Altmatriken" (=Matriken vor 1939), ausgenommen Geburteneinträge 1917-1938, im Internet einsehbar.
Ab 1939 stehen aufgrund der Zuständigkeit der Personenstandsbehörden (Standesämter) die kirchlichen Matriken in unserer Pfarre für Ahnenforschung nicht zur Verfügung.
Die Benützung der Originalmatriken und auch die Einsichtnahme in die Bücher unserer Pfarre kann nur mehr in Ausnahmefällen gewährt werden und setzt die Vorlage der kirchlichen Einsichtsgenehmigung durch die Erzdiözese Salzburg voraus. (Infos unter 0662/8047-0)
Berechtigt dafür sind nur Personen, die direkt in Zusammenhang mit der betreffenden Eintragung stehen (Eltern, Ehepartner, Kinder)
Auch aktuelle Auszüge aus den Matrikenbüchern (Taufschein, ...) dürfen aus Datenschutzgründen nur an die jeweilige Person ausgegeben werden.
Vertreter brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der am Auszug betroffenen Person!
Wir bitten um Ihr Verständnis!